Geförderte Maßnahmen nach AZAV
Wenn Sie Ihre Dienstleistungsangebote mit staatlich geförderten Mitteln anbieten möchten, können Sie in den aufgeführten
Fachbereichen
Fachbereich 1
Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahmen nach § 45 SGB III
Fachbereich 2
Private Arbeitsvermittlung (PAV)
Fachbereich 4
Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (FbW) nach § 81 SGB III
Unsere Beratungsprozess
Schrittweise zum Erfolg!
Der Beratungsprozess bei einer Trägerzertifizierung und Maßnahmezulassung gemäß AZAV und ISO 9001:2015 folgt den unten aufgeführten Schritten.
Wichtig hierbei ist, dass wir Ihre Beratung “individuell” auf Ihre Bedürfnisse ausrichten, dabei stets die Anforderungen der entsprechenden Norm bzw. der AZAV berücksichtigen.
Wir begleiten Sie und Ihr Team professionell: Für Fragen stehen wir während und nach dem Integrationsprozess stets zur Verfügung.
1.
beratungsgespräch
Gemeinsam ermitteln wir Ihren individuellen Beratungsbedarf.
2.
Vertraglıches
Auswahl der Beratungspakets*: Je nach Paket entwickeln wir gemeinsam oder wir in Ihrem Auftrag die Dokumentation
3.
prozessphase
(Weiter-) Entwicklung oder Optimierung (Anpassung) Ihrer Qualitätsmanagementdokumentation, Qualitätsprozesse und ggf.
4.
Internes audıt
Durch eine interne Eigenprüfung stellen wir sicher, dass die Prozesse und Dokumentation konform umgesetzt sind.
5.
Zertifizıerung
Mit der Zertifizierung durch die fachkundige Stelle (zertifizierende Stelle) schließen wir Ihren Prozess ab
Übersicht aller Fachbereiche AZAV Trägerzulassung
Fachbereich 1
Aktivierung und berufliche Eingliederung
3.Kap, 2. Abschn. SGB III (§ 45 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1,3 — 5 d, i.V.m. § 16 SGB II)
Fachbereich 2
Private Arbeitsvermittler
(§ 45 Absatz 4 Satz 3 Nr.2 SGB III )
Fachbereich 3
Berufswahl und Berufsausbildung
(3. Kap, 3. Abschn. SGB III)
Fachbereich 4
Berufliche Weiterbildung
(3.Kap.4.Abschn. SGB III
Fachbereich 5
Transferleistungen
(§§110 und 111 des SGB III)
Fachbereich 6
REHA-spezifische Maßnahmen
(3.Kap. 7. Abschn. SGB III ).