AZAV steht für “Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung” und ist ein Qualitätssiegel im Weiterbildungsbereich. Ziel dieses Siegels ist es, mehr Wettbewerb und eine verbesserte Transparenz und Qualität zu schaffen. Die Verordnung über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung – AZAV) ist eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Sie trat am 6. April 2012 in Kraft. Gleichzeitig trat die Anerkennungs- und Zulassungsverordnung – Weiterbildung (AZWV) vom 16. Juni 2004 außer Kraft.
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